General
Zweck des Elternrates
Durch die Elternmitwirkung auf Klassen- und Schulebene sollen die gegenseitigen Kontakte im Sinne
einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit vertieft und die Anliegen der Eltern direkter eingebracht
werden können.
Die Elternmitwirkung soll die Schule bei der Planung eines lebendigen, abwechslungsreichen
Schuljahresprogrammes unterstützen und bei der Realisierung mitwirken.
Elternmitwirkung
Die Elternvertreter aller Klassen (zwei pro Klasse) bilden den Elternrat. Sie werden am ersten
Elternabend gewählt.
Der Elternrat versammelt sich in der Regel viermal pro Jahr. Die Schulleitung und ein Mitglied der
Schulpflege nehmen an den Sitzungen des Elternrates teil.
Aufgaben
- Anliegen der Elternmitwirkung behandeln und Anträge an die Schulpflege oder an die Schulleitung
weiterleiten - Geschäfte des Elternrates vorbereiten
- Zusammenkünfte der Elternvertreter (Gedankenaustausch und Diskussion aktueller Fragen)
- Organisation oder Mithilfe bei
- der Lösung von anstehenden Schulproblemen
- kulturellen Anlässen
- Elternanlässen
- Schulfesten und Sporttagen
- Berufsfindung
- Weitergabe elterlicher Berufserfahrung
Der Elternrat
Der Elternrat ist ein fester Bestandteil der Sekundarschule Rümlang-Oberglatt.
Als Partner zur Schule unterstützt er die Schule in ihren Tätigkeiten. Dank dieser Zusammenarbeit und Kommunikation erreichen Eltern, Schülerorganisation, Lehrkräfte und Schulpflege die bestmögliche Förderung für unsere Jugendlichen.
Durch eine Institutionalisierung der Elternmitwirkung auf Klassen- und Schulebene sollen die gegenseitigen Kontakte im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit vertieft und die Anliegen der Eltern direkter eingebracht werden können.
Der Elternrat wird aus je eins bis zwei Elternvertretern pro Schulklasse gebildet.